Phase 8. Kündigung und Aktivierung

Wenn der Hausanschluss geprüft und betriebsbereit ist, erfolgt in der Regel die Kündigung bei Ihrem Altanbieter, hierzu benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Portierungsauftrag. Der Anschluss wird in Betrieb genommen, sobald der Vertrag mit Ihrem Altanbieter ausgelaufen ist. Dadurch können wir sicherstellen, dass Ihnen keine Doppelbelastungen entstehen.