TreeneEnergie Tarife - Wichtige Hinweise
Wir statten unsere Produkte mit einer Energiepreisgarantie aus. Der Energiepreis ist der Teil Ihres Stromtarifs, den TreeneEnergie beeinflussen kann (z. B. der Preis für die Energiebeschaffung). Dieser Bestandteil Ihres Preises ändert sich in dem Zeitraum der Preisgarantie nicht.
Nicht beeinflussen können wir z. B. Abgaben, Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte - diese sind kein Bestandteil der Preisgarantie und Änderungen an diesen Preisbestandteilen können somit auch vor Ablauf der Garantie an Sie weitergegeben werden.
Einen gesonderten Preis für Wärmepumpen können wir nur bei unterbrechbaren Wärmepumpen gewähren.
Im Netzbereich der Schleswig-Holstein Netz AG gelten die Sperrzeiten vom 01. Oktober bis 31. März täglich von 17:15 h – 19:15 h.
Für Wärmepumpenstrom außerhalb unseres Netzgebiets kann ihr zuständiger Netzbetreiber über Sperrzeiten verfügen, die Sie dort erfragen können.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat ein wichtiges Ziel: die Verbesserung der Energieeffizienz.
Im Zuge der Einführung von „Smart Metering“ wird das Messentgelt künftig separat vom Grundpreis ausgewiesen. Bisher waren diese Kosten im Grundpreis enthalten.
Das Messentgelt – das ist der Preis für den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers – unterscheidet sich je nach Art des bei Ihnen installierten Gerätes.
Die Gerätetypen sind aktuell in Deutschland verbaut:
Konventioneller Zähler:
Der am meisten verbaute Zähler - fast flächendeckend, in ganz Deutschland.
Moderner Zähler:
Diesen Zähler erhalten beim Austausch der konventionellen Zähler nun alle Haushalte und Neubauten.
Intelligenter Zähler:
Wird ein intelligenter Zähler eingebaut, hängt die Höhe des Messentgelts zusätzlich von Ihrem jährlichen Stromverbrauch ab.
Achtung: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie die Rechnung direkt von diesem Partner - es erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.
Allgemeine Informationen
Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2 Die genannten Brutto-Arbeitspreise enthalten jeweils – neben den Preisbestandteilen nach Ziffer 6.1 der AGB – auch die Stromsteuer (letztere in Höhe von derzeit 2,05 ct/kWh).
3 Der genannte Brutto-„Grundpreis (ohne Entgelt für Messstellenbetrieb)“ enthält das Netzentgelt (Grundpreis des Netzbetreibers) sowie Vertriebskosten.
4 Der Energieverbrauch des Kunden wird nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) entweder durch einen konventionellen (analogen) Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen, durch eine moderne Messeinrichtung (mME) oder durch ein intelligentes Messsystem (iMS) erfasst.
Dem Kunden wird hierfür gemäß Ziffer 6.2 der AGB das jeweils geltende Entgelt für den Messstellenbetrieb berechnet, sofern dieses Entgelt der Amtswerke Eggebek GmbH & Co. KG als Lieferantin in Rechnung gestellt wird.
Dies gilt auch bei einem anderen analogen Zählertyp oder – z.B. infolge eines Umzugs – der Belieferung in einem anderen als dem genannten Netzgebiet. Die Entgelte können auf der Website des jeweils grundzuständigen Messstellenbetreibers eingesehen oder bei der SWBX erfragt werden.
Im genannten Netzgebiet (siehe Überschrift) gelten zum obigen Stand folgende Entgelte für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers: Konventioneller Messstellenbetrieb 10,59 €/a; mME 20,00 €/a; iMS für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bis 2.000 kWh/a 23,00 €/a, iMS ab 2.001 bis 3.000 kWh/a 30,00 €/a, iMS ab 3.001 bis 4.000 kWh/a 40,00 €/a, iMS ab 4.001 bis 6.000 kWh/a 60,00 €/a, iMS ab 6.001 bis 10.000 kWh/a 100,00 €/a, iMS ab 10.001 bis 20.000 kWh/a 130,00 €/a, iMS ab 20.001 bis 50.000 kWh/a 170,00 €/a, und iMS ab 50.001 bis 100.000 kWh/a 200,00 €/a (jeweils brutto).
5 Die Amtswerke Eggebek GmbH & Co. KG gewährt dem Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum Ablauf des 31.12.2025. Diese Garantie bezieht sich allein auf den oben jeweils genannten Brutto-„Arbeitspreis“ (ohne die darin jeweils enthaltene Stromsteuer, vgl. Fußnote 2) sowie in der Preisstufe 1 zusätzlich auf den genannten Brutto-„Grundpreis (ohne Entgelt für Messstellenbetrieb)“, jeweils im Sinne der Ziffer 6.1 der AGB. Von der Garantie ausgenommen sind Änderungen des Entgeltes für den Messstellenbetrieb nach Ziffer 6.2 der AGB, Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer nach Ziffer 6.3 der AGB sowie die Erhebung etwaiger zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziffer 6.4 der AGB, auf deren Anfall die Amtswerke Eggebek GmbH & Co. KG jeweils keinen Einfluss hat.